DIPLOMATENPASS

 

Ein Diplomat ist ein von der Regierung beauftragter Vertreter, der seinen Staat gegenüber ausländischen Staaten oder auch internationalen Organisationen repräsentiert.

 

Der Besitz eines Diplomatenpasses vermittelt, für sich genommen, keine Immunitäten und Vorrechte, sondern erst die Akkreditierung in einem Gast-Staat. Einzige Ausstellungsbehörden für Diplomatenpässe sind die Auswärtigen Ämter und Internationale Organisationen sowie Völkerrechtssubjekte. Schützen Sie sich vor sogenannten Diplomatenpässen von Phantasie-Staaten und/oder Phantasie-Organisationen.  Sollten Sie Zweifel an Ihnen angebotenen Pässen haben, wollen Sie Gewissheit haben,  so scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren.

Der Diplomatenpass ist ein für das grenzüberschreitende Reisen vorgesehener Pass, der üblicherweise nur an Diplomaten, Konsuln sowie hochrangige Amts- und Mandatsträger ausgegeben wird. An Reisende im staatlichen Auftrag, die nicht zu den o.g. Personengruppen gehören, werden Dienstpässe ausgegeben.


Auf die Ausstellung eines Diplomatenpasses besteht kein Anspruch.  Für Inhaber von Diplomatenpässen einiger Staaten besteht das Privileg,  von der Visumspflicht befreit zu sein.

Diplomatenpässe werden an Amts- und Mandatsträger im Rahmen der dienstlichen oder repräsentativen Tätigkeiten ausgestellt. Es liegt also somit eine tatsächliche und offizielle Zusammenarbeit zugrunde. Diese kann durch Unterstützung im wirtschaftlichen, kulturellen, humanitären oder repräsentativen Bereichen erbracht werden und steht in Abhängigkeit zu den Möglichkeiten des Bewerbers.

Durch unsere über 30-jährigen Kontakte zu höchsten politischen Ebenen können  wir geeignete Persönlichkeiten für repräsentative Tätigkeiten im konsularischen  und/oder diplomatischen Dienst empfehlen. 

 

Natürlich werden Sie auf dem Weg zur Erlangung eines Diplomatenpasses  von uns persönlich begleitet.
 

Die Vorrechte und Privilegien von Angehörigen des diplomatischen Dienstes sind sehr umfassend. Während Mitglieder des konsularischen Dienstes (CC) nur Immunität bei Ihren Amtshandlungen geniessen, können sich Mitglieder des diplomatischen Corps (CD) auf eine weitreichende Immunität berufen.

 

So schützt die diplomatische Immunität den Diplomaten sowie seine Familienangehörigen vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung. Die Immunität erstreckt sich dabei normalerweise nur auf den Empfangs Staat sowie auf Reisen durch Drittstaaten, nicht jedoch auf den Entsende Staat selbst. Mitarbeiter von internationalen Organisationen können, abhängig von den jeweiligen Vereinbarungen, in allen Mitgliedsstaaten entsprechende Vorrechte geltend machen. Des weiteren ist jegliche diplomatische Kommunikation und Korrespondenz unverletzlich. Die Vorrechte von Angehörigen des diplomatischen Dienstes bzw. des konsularischen Dienstes regelt das "Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen". Für die wenigen Staaten, die das Übereinkommen noch  nicht ratifiziert haben, gelten die Bestimmungen des Übereinkommens jedoch als Völkergewohnheitsrecht.


In der Regel erhalten Honorarkonsuln einen Dienst- bzw. Diplomatenpass.  Es gibt jedoch auch Staaten, die ihren ehrenamtlichen Konsuln grundsätzlich  keine Diplomatenpässe ausstellen.  Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Immunität und Vorrechte der Konsuln.

Zur Ausstellung von Diplomatenpässen sind nicht nur Staaten berechtigt, sondern auch internationale Organisationen und Völkerrechtssubjekte (Vereinte Nationen, Souveräner Malteser-Ritterorden, Internationales Komitee Rotes Kreuz, Vereinigung Afrikanischer Staaten, ECOWAS, usw). 

 

Sollten Ihre Ambitionen zu einer dieser Organisationen hin tendieren,  können wir Ihnen auch hier kompetent helfen.

Die Ausstellung eines Diplomatenpasses ist eine umfassende Amtshandlung der beteiligten Behörden und Ministerien.   Vom Entsende Staat muss die Zustimmung eingeholt werden, dann muss der Premierminister/Staatspräsident/Aussenminister sein Einverständnis geben.  Erst dann kann eine Ernennung erfolgen und der Antrag auf Ausstellung eines Diplomatenpasses gestellt werden.  Die Dauer der Abwicklung liegt (abhängig vom Entsendestaat) bei zwei bis vier Monaten. Werden Ihnen kürzere Zeiten von Anbietern genannt, so ist dieses schlicht unmöglich und unseriös.

Deshalb VORSICHT vor obskuren Titel- und/oder Ämter-Anbietern,  die sich im Internet tummeln; eine Vermittlung von Ämtern (Honorarkonsul, Sonderbotschafter, usw.) und Diplomatenpässen nur über das Internet ist illegal  und auch definitiv nicht möglich, des Weiteren werden gestohlene oder gefälschte Dokumente von Angehörigen diplomatischer Vertretungen verkauft. Hier gilt natürlich FERN HALTEN. Nicht nur der Anbieter, sondern auch der Käufer verliert seinen guten Namen und kann wegen Urkundenfälschung, Ämter- und Titelmissbrauchs, Hochstapelei und Betrug bestraft werden.

 

Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen führt, macht sich nach § 132 a I Nr.1 StGB u.a. strafbar.


Deshalb vertrauen Sie unserer über 30-jährigen Erfahrung in  diplomatischen und konsularischen Angelegenheiten.  Unsere Vorgehensweisen sind seriös - legal - rechtskonform und Sie werden von uns während des gesamten Ablaufs persönlich begleitet.

 

Es ist also für geeignete Bewerber durchaus möglich einen  offiziellen Diplomatenpass mit Sonderstatus zu bekommen.  Bitte kontaktieren Sie uns dazu,  mit Zusendung einer Kopie Ihres Personalausweises / Pass  (PA Vor- und Rückseite) unter:

 Dr.Klaus Schmidt

botschaftconsulting@gmail.com